Alle laut Heilmittelkatalog verordnungsfähigen Heilmittel
-Massagen aller Art
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-Manuelle Therapie
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-Elektrotherapie/Ultraschall
-Wärmepackung
-Haltungsturnen für Kinder
-KG Neurologie
Heilpraktikerleistungen:
Osteopathie, Akupunktur, klassische Homöopathie, Osteopathie Leistungen sind auch über Krankenkasse möglich.
Unsere Zusatzangebote
-Fußreflexzonen Therapie
-Migräne Massage
-Dorn Therapie
-Gruppengymnastik: Osteoporose Rückenschule Wirbelsäulengymnastik
-medizinische Fußpflege / Podologie
Der Podologe zählt zu den Medizinal-Fachberufen
Er unterstützt den Dermatologen und Orthopäden bei seiner Tätigkeit und arbeitet eng mit angrenzenden Berufen zusammen. Er nimmt somit eine nicht zu unterschätzende Stellung in der Fußgesundheit ein. Der Podologe führt selbständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch und erkennt eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordern.
Er gilt gleichzeitig als Mittler zwischen Patient, Arzt, Orthopädieschuhmacher oder auch Krankengymnast. Neben den rein vorbeugenden und pflegerischen Maßnahmen verantwortet der Podologe eine Reihe von speziellen Behandlungspraktiken und Methoden. Der technische Fortschritt erleichtert die Routinearbeit des Podologen wesentlich.
Skalpell und moderne Fräser erlauben ein viel rascheres und vor allem schmerzfreies Arbeiten. Der Podologe entfernt nicht mehr nur schmerzende Hühneraugen, störende Schwielen und deformierte Fußnägel. Er tritt auch als Berater auf, er gibt Tipps über die richtige Pflege der Füße und Beine, besitzt Kenntnisse und Erfahrungen über Medikamente (Salben), Verbandmaterialien, Entlastungsmöglichkeiten, Badezusätze. Darüber hinaus ist er in der Lage so genannte Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker fachgerecht zu behandeln.
Sein Wissen lassen ihn Fußerkrankungen frühzeitig erkennen bzw. erst gar nicht entstehen. Seit dem 2. Januar 2002 sind die Berufsbezeichnungen Podologe und Med. Fußpfleger durch das Podologengesetz geschützt. Den Titel darf nur führen, wer eine zweijährige - oder als gleichwertig anerkannte - Ausbildung nachweisen kann. Zukünftig muss jeder, der den Titel "Podologe" oder "Med. Fußpfleger" tragen möchte, eine 2jährige vollschulische Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung absolvieren und verlangt jährlich Weiterbildungsmaßnahmen im Punktesystem.
Diabetiker, welche die Fußpflege von ihrem Arzt verschrieben bekommen haben, können mit der Verordnung in unsere Praxis kommen. Wir haben die Zulassung der Krankenkassen und dürfen damit auf Rezept arbeiten.
Unterschied zwischen Medizinischer Fußpflege und kosmetischer Fußpflege
Die Podologie ist die vorbeugende, heilende und rehabilitative Behandlung des gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fußes.
Welche Behandlungsmethoden umfasst das Tätigkeitsfeld des Podologen?
Abtragen übermäßiger Hornhaut und Schwielen
Fachgerechtes Entfernen und Behandeln von Hühneraugen und Warzen
Druck- und Reibungsschutz /Maßnahmen zur Entlastung schmerzhafter Stellen
Anfertigung spezieller Nagelspangen bei eingewachsenen Nägeln
Orthosen/Anfertigen von langlebigen Druckentlastungen
künstlicher Nagelersatz.
Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß /alles was zum Verschönern dient wie: Nägel schneiden, Nagelhaut bearbeiten, Feilen, Lackieren, Cremen und Massieren, Paraffinbad, sowie permanent Kosmetik (Gel) Aber: keine Hühneraugen keine Druckstellen keine eingewachsene Nägel keine verdickten Nägel keine Schwielen bearbeiten.
Bei allen Behandlungen stehen Hygiene und Sorgfalt für uns im Vordergrund, denn Fußpflege ist Vertrauenssache. Jeder Patient bekommt bei seiner Behandlung ein komplett desinfiziertes und sterilisiertes Behandlungsbesteck. Nach der Behandlung werden die benutzten Instrumente im abgegrenzten Hygienebereich aufbereitet. Verbrauchsmaterialien (Skalpellklingen u.ä.) sind originalverpackt und werden nach Benutzung sofort entsorgt. Der Behandlungsraum wird nach jedem Patienten gereinigt und desinfiziert.
Desinfektion
Alle in unsere Praxis verwendeten Desinfektionsmittel müssen in der Liste des Verbund für angewandte Hygiene e.V. (VAH) aufgeführt sein.). Darüber hinaus verlangt das Gesundheitsamt ein Hygienemanagement.
Dazu gehört unter anderem:
Erstellung und Aktualisierung eines einrichtungsspezifischen Hygieneplans.
Routinemäßige bzw. anlassbezogene Überwachung der Einhaltung der im Hygieneplan festgelegten Maßnahmen.
Außerdem muss der Hygieneplan jederzeit zugänglich und einsehbar sein.
Ultraschallreinigungsgerät
Höchste Priorität bei allen podologischen Behandlungen hat die hygienisch einwandfreie Aufbereitung aller verwendeten Instrumente. Nach dem einmaligen Gebrauch der Instrumente werden sie im Ultraschallreinigungsbad - mit einem Zusatz von Desinfektionsmitteln - gereinigt und desinfiziert.
Nach diesem Reinigungsvorgang - die Instrumente sind jetzt lediglich desinfiziert, also keimfrei - kommen alle Instrumente zur Sterilisation in den Autoklav.
Bis zu ihrem nächsten Einsatz werden die Instrumente steril und keimfrei verpackt gelagert.
In unserer Praxis benötigen die Patienten keine Handtücher, da wir diese vorrätig haben und jeder Patient ein frisches Handtuch bekommt. Nach Benutzung werden diese bei 90°C gewaschen.
Somit wird von unserer Seite sichergestellt, dass keine Krankheitserreger von Patient zu Patient übertragen werden.- Medizinische Fußpflege (Podologie) ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von
Schädigungen bedrohten und bereits geschädigten Fuß. - Medizinische Fußpflege (Podologie) ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von
Schädigungen bedrohten und bereits geschädigten Fuß.
Die kosmetische Fußpflege kann ohne Erlaubnis ausgeübt werden.
Daher gehört der Podologe auch zu den Medizinal-Fachberufen. Die hygienische Anforderungen werden in einer Podologischen Praxis durch Auflagen der Krankenkassen vorgeschrieben und regelmäßig überprüft. Somit haben Sie einen garantiert hohen Hygienestandard bei jeder Behandlung.
Unterschied zwischen medizinischer Fußpflege und kosmetischer Fußpflege ?
Was bedeutet dies konkret in der Behandlung ?
Die konkrete Abgrenzung zwischen dem Fußpfleger/Fußpflegerin und dem Podologen / der Podologin kann vom Leistungsangebot am besten gezogen werden.
- Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß. Aber: keine Hühneraugen, keine Druckstellen, keine eingewachsene Nägel, keine verdickten Nägel, keine Schwielen bearbeiten.
Die medizinische Fußpflege ist eine heilberufliche Tätigkeit und ist erlaubnispflichtig. Seit dem 1. Januar 2002 darf sich nur derjenige medizinische(r) Fußpfleger(in) (Podolog(in)e) nennen, der im Besitz einer Erlaubnis ist oder der eine entsprechende Ausbildung nachweisen kann.
Die Bezeichnung „Podologe / Podologin“, „staatlich geprüfter medizinischer Fußpfleger(in)“ ist geschützt.
Diese Berufsbezeichnung garantiert Ihnen, dass an einer staatlich anerkannten Schule die Ausbildung absolviert und mit einem Examen abgeschlossen wurde. Und im Rahmen dieser Ausbildung nimmt der Bereich „Der diabetische Fuß“ einen sehr breiten Raum ein.
Montag bis Donnerstag |
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8:00 - 19:00 Uhr |
Freitag |
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08:00 - 17:00 |
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!